Datenschutz

§1 Art und Zweck der vereinbarten Daten 

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin und des Kindes/der Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung von Leistungen gemäß der HebBO oder Sicherung der Qualität erforderlich ist. 

Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO. 

§2 Weitergabe der Daten 

Die Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur nach Einwilligung durch die Leistungsempfängerin oder beim Bestehen einer rechtlichen Grundlage. Diese kann sein: 

  1. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, die an der Behandlung beteiligt sind (z.B. Ärzte), der Schweigepflicht. Ausnahmen stellen das Einverständnis der Leistungsempfängerin und eine akute Notsituation dar. 
  2. Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, v.a. den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §30a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle (z.B AZH). 
  3. Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 
  4. Bei der Entnahme von Körpermaterial, z.B. Blutproben, führt die Hebamme die Untersuchung nicht selbst durch, sondern beauftragt einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor. 
  5. Nimmt die Leistungsempfängerin eine von der Hebamme gestellte Vertretung in Anspruch, erklärt sie sich mit dem Austausch der relevanten Daten und Befunde einverstanden.

§3 Kommunikationsmedien 

Der digitale Nachrichtendienst „WhatsApp“ steht zur Kommunikation mit der Hebamme nicht zur Verfügung. Kontaktversuche sind nur über SMS, E-Mail oder Telefon zulässig. 

§4 Dauer und Ort der Speicherung 

  1. Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entsteht aus §14b UStG eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für entsprechende Nachweise, die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 
  2. Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

§5 Recht auf Auskunft, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung 

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht seitens der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Gegebenenfalls besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 15ff. DSGVO). 

§6 Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde 

Die Leistungsempfängerin hat nach Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Beschwerde zu erheben. 

 

Ich habe die Bedingungen der Datenverarbeitung zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.