AGB
Diese Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen den o.g. Parteien. Die Rechtsbeziehung zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme sind privatrechtlicher Natur.
§1 Erreichbarkeit
- Die Leistungsempfängerin erreicht die Hebamme – sofern nichts weiteres vereinbart wurde – werktags von 10-16 Uhr. Am Wochenende ist die Hebamme oder ihre Vertretung nach vorheriger Absprache erreichbar.
- Sollte die Leistungsempfängerin außerhalb der Erreichbarkeit ein Anliegen haben, kontaktiert sie den zuständigen Facharzt, eine Klinik mit entsprechender Fachabteilung oder wählt in dringenden Fällen den Notruf.
§2 Krankheit, Urlaub und Vertretung der Hebamme
In der Regel stellt die Hebamme keine Vertretung für kurzfristige Krankheit, geplante Urlaube und freie Wochenenden.
§3 Terminvergabe und -verlegung
- Sollte die Leistungsempfängerin Termine nicht wahrnehmen können, sind diese mindestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen, andernfalls stellt die Hebamme die ihr entgangene Vergütung privat in Rechnung.
- Auch Termine, die über den Buchungslink selbstständig gewählt werden, gelten als verbindlich vereinbart.
- Da die Hebamme berufsbedingt zu außerplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, muss sie gelegentlich Termine kurzfristig verschieben oder absagen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprochen.
- Da die Dauer von Terminen im häuslichen Umfeld nur grob kalkuliert werden kann, werden diese von der Hebamme mit einem Zeitraum von +/- 1 Stunde um den vereinbarten Termin wahrgenommen.
§4 Erster Wochenbettbesuch nach der Geburt und ambulante Geburt
- Ist das Kind geboren, setzt die Leistungsempfängerin oder ein Vertreter ihrer Wahl die Hebamme darüber binnen 24h während der Geschäftszeit in Kenntnis und gibt, falls bereits bekannt, den geplanten Termin der Entlassung weiter.
- Die Betreuung einer ambulanten Geburt ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung mit der Hebamme möglich.
§5 Kurse
- Die Anmeldung über die Website ist noch keine verbindliche Zusage. Diese erfolgt gesondert per Mail. Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist ist die Teilnahme verbindlich.
- Der Kurs findet geplant live vor Ort statt. Sollte die Pandemie-Situation dies nicht zulassen, findet der Kurs nicht statt.
- Die Kosten für die Begleitperson belaufen sich auf 150,- € und sind privat zu tragen, können aber bei der jeweiligen Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Der Kurs ist für eine gemeinsame Teilnahme ausgelegt, daher ist diese verpflichtend.
- Die Kosten der Schwangeren werden durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen und direkt mit diesen abgerechnet. Bei Privatversicherten wird direkt mit der Leistungsempfängerin nach bundeslandsüblichem Satz abgerechnet, unabhängig von der Erstattungsbereitschaft der Versicherung.
- Fehlzeiten werden mit 20€/Fehlstunde in jedem Fall von der Kursleiterin privat in Rechnung gestellt.
- Kommt ein Kurs nicht zustande, werden alle ggf. bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet.
§5 Haftung
- Die Hebamme haftet für Leistungen im Sinne der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
- Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbstständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für dessen Leistungen.